Der neue Essensbeitrag pro Menü beträgt 4,00 EUR für alle Bestellungen ab 01.01.2024.
Bitte berücksichtigen Sie die Änderung bei Ihren Überweisungen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

AGB

Vertragsbedingungen der Stadt Karlsruhe

zur Teilnahme am Mittagessen/ Elektronisches Buchungssystem 

i-Net-Menue

 

 

1. Trägerschaft

An dieser Schule besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an einem Mittagessenangebot teilzunehmen.

Träger des Mittagessenangebots ist die Stadt Karlsruhe.

 

2. Teilnahme am Mittagessen

Die Teilnahme am Mittagessenangebot ist nach dem Schulgesetz Baden- Württemberg nicht verpflichtend.

Im Interesse der Entwicklung der Kinder und im Hinblick auf das zugrunde liegende pädagogische Konzept der Schule wird die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen jedoch empfohlen und gewünscht.

 

3. Anmeldung

Eine Anmeldung zum Essen hat durch die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen schriftlich auf dem Anmeldevordruck der Stadt Karlsruhe zu erfolgen. Der aktuelle Vordruck ist im Sekretariat der Schule erhältlich. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat der Schule abzugeben.

Die Teilnahme der Schüler*innen am Mittagessen erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags mit den Erziehungsberechtigten der Schüler*innen. Dieser kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Stadt Karlsruhe und der Aushändigung des Zugangs für das webbasierte Bestellsystem i-Net-Menue sowie gegebenenfalls eines Chips (Ausweis zur Verifizierung an der Essensausgabe) zustande.

 

4. Kündigung

Der Vertrag zur Teilnahme am Mittagessen kann von den Erziehungsberechtigen jederzeit schriftlich über das Sekretariat der Schule gekündigt werden. Der ausgehändigte Chip ist im Falle einer Kündigung im Sekretariat der Schule abzugeben.

 

5. Entgelt

Die Teilnahme am i- Net-Menue ist nur bei Einrichtung eines Nutzerkontos möglich.  Die Kosten für ein Mittagessen betragen 4,00 EUR. Nur bei ausreichender Deckung auf dem Nutzerkonto kann ein Mittagessen bestellt werden. Es wird daher empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten und den Kontostand regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist zu beachten, dass es bis zu 3 Werktagen dauern kann, bis der überwiesene Betrag dem Nutzerkonto gutgeschrieben wird.

 

6. Entgeltbefreiung

Erziehungsberechtigte, für die ein gültiger Bewilligungsbescheid für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorliegt, sind von der Entgeltzahlung befreit. Die Befreiung kann nur für den im Bescheid genannten Zeitraum durch die Stadt Karlsruhe vorgenommen werden. Die Bescheide über Erteilung, Verlängerung und Einstellung des Bildungs- und Teilhabepakets werden grundsätzlich von dem jeweiligen Leistungsträger an die Stadt Karlsruhe weitergeleitet.

 

7. Bestellung

Die Bestellung der Essen erfolgt über die Erziehungsberechtigten oder Schüler*innen über das elektronisches Buchungssystem/ i-Net-Menue selbst. An manchen Grundschulen ist eine Abo-Bestellung hinterlegt. Informationen sind im Schulsekretariat erhältlich.

Eine Bestellung ist nur bei einem ausreichenden Guthaben auf dem Nutzerkonto der Schülerin bzw. des Schülers möglich.

 

8. Haftung

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welches Essen ihr Kind zu sich nehmen darf oder nicht (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten oder vegetarische Ernährung).

Die Stadt Karlsruhe übernimmt insoweit keine Haftung.

 

9. Datenschutz

Die Stadt Karlsruhe verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. 

Die Daten werden an die Schule, die Firma i-Net-Menue und den Caterer weitergegeben.

Bei einem Schulübertritt oder Schulwechsel, werden die Daten an die neue Schule übermittelt, sofern diese dem Online-System i-Net-Menue angeschlossen ist und der bisherigen Schule zwei Monate vor dem Wechselereignis keine Abmeldung vorliegt.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit es sich nicht um steuerrechtliche Daten nach der Abgabenordnung handelt, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren zu beachten sind.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter www.karlsruhe.de/Datenschutz. 

 

10. Anerkennung

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten werden diese Vertragsbedingungen als verbindlicher Vertragsbestandteil anerkannt.