AGB

Vertragsbedingungen der Stadt Karlsruhe

zur Teilnahme am Mittagessen/ Elektronisches Buchungssystem 

i-Net-Menue

 

 

1. Trägerschaft

An dieser Schule besteht für die Schüler*innen die Möglichkeit, an einem Mittagessenangebot teilzunehmen.

Träger des Mittagessenangebots ist die Stadt Karlsruhe.

 

2. Teilnahme am Mittagessen

Die Teilnahme am Mittagessenangebot ist nach dem Schulgesetz Baden- Württemberg nicht verpflichtend.

Im Interesse der Entwicklung der Kinder und im Hinblick auf das zugrunde liegende pädagogische Konzept der Schule wird die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen jedoch empfohlen und gewünscht.

3. Anmeldung

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt durch die Erziehungsberechtigten über das webbasierte Bestellsystem i‑Net Menue der Firma Schwarz GmbH. Die Registrierung erfolgt einmalig unter https://eltern.inetmenue.de. Bereits registrierte Erziehungsberechtigte können nach dem Login ein weiteres Kind als neuen Benutzer hinzufügen.

Nach Abschluss der Registrierung wird automatisch eine E‑Mail an die Schule übermittelt. Für jedes Kind wird ein Nutzerkonto angelegt und ein Essens‑Chip im Schulsekretariat ausgegeben. Das Pfand für den Essens- Chip in Höhe von 5,00 EUR wird dem Nutzerkonto automatisch belastet. 
Die Teilnahme am Mittagessen erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Karlsruhe. Mit der Bestätigung der Anmeldung im Online‑System und der Ausgabe des Essens‑Chips kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Karlsruhe über die grundsätzliche Berechtigung zur Teilnahme am Mittagessenangebot statt. zustande.

4. Regelungen zur Onlinebestellung

Zustandekommen der Essensbestellung: Mit jeder einzelnen Bestellung über das Online‑System kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Karlsruhe über die Bereitstellung des ausgewählten Mittagessens zustande. Die vorgesehenen Fristen für die Essensbestellung finden Sie auf der Infoseite der i‑NET‑Menue‑Seite der Schule.

Guthabenverwaltung: Die Abrechnung erfolgt über das Nutzerkonto des Kindes. Einzahlungen, Abbuchungen und Rückerstattungen werden über das System verwaltet. Rückzahlungen können jederzeit über das System angefordert werden.

Stornierungen: Stornierungen von Bestellungen sind nur innerhalb der von der Stadt Karlsruhe vorgesehenen Fristen möglich. Die vorgesehenen Fristen für die Essensstornierung finden Sie ebenfalls auf der Infoseite der i‑NET‑Menue‑Seite der Schule.

Nach Ablauf dieser Fristen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Widerrufsausschluss: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich um die Lieferung verderblicher Lebensmittel handelt.

5. Kündigung

Die Teilnahme am Mittagessen kann jederzeit beendet werden. Hierzu genügt es, wenn die Erziehungsberechtigten dem Schulsekretariat per E‑Mail mitteilen, dass das Kind vom Mittagessen abgemeldet und der Essens‑Chip im Sekretariat der Schule zurückgegeben wird.

6. Entgelt

Die Teilnahme am Mittagessen ist nur nach Anmeldung und mit einem eingerichteten Nutzerkonto im i‑Net Menue möglich. Der Preis für ein Mittagessen beträgt derzeit 5,00 EUR.

Ein Mittagessen kann nur bestellt werden, wenn ausreichendes Guthaben auf dem Nutzerkonto vorhanden ist. Es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten und den Kontostand regelmäßig zu überprüfen. Überweisungen können bis zu drei Werktage benötigen, bis sie dem Nutzerkonto gutgeschrieben werden.

7. Entgeltbefreiung

Erziehungsberechtigte mit einem gültigen Bewilligungsbescheid für Leistungen aus dem Bildungs‑ und Teilhabepaket sind von der Entgeltzahlung befreit. Für den bewilligten Zeitraum kann Mittagessen auch ohne vorhandenes Guthaben auf dem Nutzerkonto bestellt werden. Das Pfand für den Essens‑Chip in Höhe von 5,00 EUR ist hiervon ausgenommen und grundsätzlich selbst zu tragen. Die Entgeltbefreiung wird ausschließlich für den im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraum durch die Stadt Karlsruhe gewährt. Die Bescheide über Erteilung, Verlängerung oder Einstellung der Leistungen werden in der Regel vom zuständigen Leistungsträger an die Stadt Karlsruhe übermittelt.

8. Bestellung

Die Bestellung der Mittagessen erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder – sofern vorgesehen – durch die Schüler*innen selbst über das elektronische Buchungssystem i‑Net Menue. An einigen Grundschulen ist eine automatische Abo‑Bestellung hinterlegt.

Informationen zur Selbstregistrierung und zur Bestellung sind im Schulsekretariat erhältlich.

9. Haftung

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Speisen ihr Kind zu sich nehmen darf (z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsformen). Die Stadt Karlsruhe übernimmt hierfür keine Haftung.

10. Datenschutz

Die Stadt Karlsruhe verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.

Die Daten werden an die Schule, die Firma i‑Net Menue sowie den Caterer übermittelt.

Bei einem Schulübertritt oder Schulwechsel werden die Daten gegebenenfalls an die neue Schule übermittelt, sofern diese ebenfalls an das Online‑System i‑Net Menue angeschlossen ist und der bisherigen Schule nicht spätestens zwei Monate vor dem Wechsel eine Abmeldung vorliegt.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. nach der Abgabenordnung: 10 Jahre) entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter ww.karlsruhe.de/Datenschutz. 

11. Anerkennung

Mit der Selbstregistrierung im i‑Net‑Menue und der Anmeldung zum Mittagessen erkennen die Erziehungsberechtigten diese Vertragsbedingungen an.